Allgemeine Geschäftsbedingungen der .dot Werbeagentur
§ 1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit Marco Gambel, Lederergasse 12, 84130 Dingolfing, Deutschland (nachfolgend .dot Werbeagentur genannt). Abweichende AGBs der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
§ 2 Angebot
Unsere Angebote verstehen sich - soweit nicht anders vermerkt - freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
§ 3 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von der .dot Werbeagentur durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen sofort, spätestens aber nach 14 Tagen, nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrecht / Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der .dot Werbeagentur erstellte Objekte (Internetseiten, Grafiken, Fotos etc.) bleibt allein bei der .dot Werbeagentur. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der .dot Werbeagentur nicht gestattet.
Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und - einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich uns zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart. Wir überlassen dem Kunden an den Vertragsgegenständen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach §31 II UrhG. Die Nutzung darf nur für Unternehmenszwecke, nicht für Zwecke Dritter, erfolgen.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche (schriftliche) Einwilligung der .dot Werberagentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung -auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die .dot Werbeagentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten, vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
Die .dot Werbeagentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzungdes Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann die .dot Werbeagentur 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§ 7 Vorgaben des Kunden / Pflichtenheft
Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen, bedürfen stets der Schriftform. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge bei angemessener Vergütung erweitert. Zusatzaufträge sollen schriftlich geschlossen werden.
§ 8 Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
§ 9 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
§ 10 Darstellung
Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. Die .dot Werbeagentur übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.
§ 11 Suchmaschinen
Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden/Auftraggeber vorgenommen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.
§ 12 Printmedien
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersendeten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
§ 13 Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
Die .dot Werbeagentur haftet im Bereich Webhosting nicht für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt (Serverausfall, Hackerangriff, Betriebsausfall oder Streik) beim Hostingprovider.
§ 14 Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Kunden von der .dot Werbeagentur erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten elektronisch gespeichert werden.
§ 15 Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.
§ 16 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.
§ 17 Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muss dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
§ 18 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner Dingolfing.
Stand: August 2008

